Praxisberatung für private Beistandspersonen
Stadt St. Gallen, Wittenbach, Muolen, Häggenschwil
Menschen können aus vielfältigen Gründen in Lebenssituationen geraten, in denen sie auf Schutz und Unterstützung angewiesen sind. Wenn der Schwächezustand und der Schutzbedarf anhalten, die betroffene Person selber keine geeignete Hilfe mehr organisieren und die Notlage somit nicht anders abgewendet werden kann, sind von Gesetzes wegen Massnahmen im Rahmen des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts notwendig. Diese werden durch Privatpersonen und durch Berufsbeiständinnen geführt. Private Beistandspersonen in der Stadt St. Gallen und den Gemeinden Wittenbach, Muolen und Häggenschwil betreuen vorwiegend Erwachsene.
Das Führen einer Erwachsenenschutzmassnahme ist eine persönliche Herausforderung und auch Bereicherung. Sie bietet Gelegenheit für vielfältige Kontakte und neue interessante Erfahrungen und basiert auf der Grundlage des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (ZGB). Der Selbständigkeit und dem Selbstbestimmungsrecht wird eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) klärt vorgängig unter Beizug von Fachstellen, Angehörigen und Ärzten die Lebenssituationen der betroffenen Personen und entscheidet aufgrund dieser, welcher Schutzbedarf besteht. Sie verfügt die Massnahme, setzt eine Beistandsperson ein und erteilt ihr massgeschneiderte Aufträge. Diese behördlich verfügten Massnahmen werden durch die KESB beaufsichtigt.
In der Stadt St. Gallen und den Gemeinden Wittenbach, Muolen und Häggenschwil sind rund 410 private Beistandspersonen im Einsatz. Sie werden im Auftrag der KESB durch uns auf ihre Tätigkeiten vorbereitet und fachlich begleitet. Dazu dienen verschiedene Angebote und Mittel: Instruktionen, Beratung, Basiskurs, Merkblätter zu den verschiedensten Themenbereichen sowie Erfahrungsaustauschgruppen. Die Fachleute der Praxisberatung stehen den Beistandspersonen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.
Ohne den Einsatz von freiwilligen Helferinnen und Helfern kann diese Hilfe nicht gewährleistet werden. Viele Erwachsene haben keine Verwandten oder Bekannten, die ein behördliches Mandat führen können.
St. Gallen, 04.07.2019/scb/waa