Das Amt für Justizvollzug (AJV) des Kantons Bern ist verantwortlich für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen und Jugendlichen. Innerhalb des AJV unterstützen die Bewährungs- und Vollzugsdienste angeschuldigte und verurteilte Menschen. Dies mit den Methoden der Sozialarbeit u.a. in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Ausbildung, Finanzen, Gesundheitsvorsorge und Therapie.
Damit leisten sie einen Beitrag an die öffentliche Sicherheit, durch Reintegration und damit Verminderung von Rückfallrisiken, sowie an einen kostengünstigen Strafvollzug.
Dabei spielen auch die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (FM) eine wichtige Rolle, die erwachsene Personen, die straffällig geworden sind, während der Untersuchungshaft, während des Straf- und Massnahmenvollzugs und nach der Entlassung aus dem Freiheitsentzug begleiten. Sie sind Kontakt- und Vertrauenspersonen und sind punktuell im Austausch mit den Vollzugsverantwortlichen.
Diese Aufgabe erfordert eine kommunikative Persönlichkeit, eine positive Lebenseinstellung, Durchhaltevermögen, Offenheit und Toleranz und eine stabile Lebenssituation. In einem Auswahlverfahren wird von der Fachstelle Freie Mitarbeit zusammen mit Interessierten geklärt, ob sie für dieses freiwillige Engagement geeignet sind.
Ein Einführungskurs bereitet die freien Mitarbeitenden auf ihre Aufgaben vor. Ausserdem erhalten sie Weiterbildung, Supervision, Coaching und eine Spesenentschädigung.