Sara Aduse Foundation

Sara Aduse Foundation

Über die Organisation

Name und Sitz

SARA ADUSE FOUNDATION wird eine selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in der Stadt Zürich/ZH errichtet.

Zweck: 

  1. Die Stiftung bezweckt im Rahmen ihrer gemeinnützigen Förderung die Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) von Kindern, jungen Mädchen und Frauen weltweit. Sie fördert sämtliche damit zusammen- hängenden Aktivitäten wie Informations- und Wissensplattformen, Prävention, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Betroffene.

  2. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch:

    - Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit in der Schweiz und weltweit zur Thematik der weiblichen Genitalbeschneidung;

    - Direkte Unterstützung von betroffenen Kindern, jungen Mädchen und Frauen;

    - Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Berufsangeboten für betroffene, junge Mädchen und Frauen zwecks Erreichens ihrer finanziellen Unabhängigkeit;

    - Unterstützung von Anlaufstellen im Bereich lösungsorientierter Methoden zur Trauma-Verarbeitung für direkt betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen;

    - Aufbau eines Netzwerkes lokaler Mitstreiter*innen, die in der Schweiz und weltweit in ihrer Community Aufklärungsarbeit gegen Mädchenbeschneidung betreiben;

    - Aufbau einer digitalen Informationsplattform, um Betroffene, Interessierte wie auch Laien mittels Themenbeiträgen weltweit zu vernetzen und über Themen der FGM/C zu diskutieren.

  3. Die Stiftung kann im Weiteren Kinder und Jugendliche, die Opfer von physischer und psychischer Gewalt sind oder deren körperliche Integrität gefährdet ist, unterstützen.

  4. Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung.

  5. Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für direkt Betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen.

  6. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke.

  7. Die Stiftung kann ihren Zweck erfüllen, indem sie eigene Projekte initiiert und/oder Projekte von Dritten unterstützt.

  8. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei. Eine Verpflichtung, alle Wirkungs- kreise zu verfolgen bzw. die Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht.

  9. Mit Bezug auf die verschiedenen Wirkungsgebiete können sowohl Einzelpersonen un- terstützt als auch Zuwendungen an Organisationen im In- und Ausland ausgerichtet werden, die in entsprechenden gemeinnützigen Fördergebieten tätig sind.

  10. Die Stifterin Sara Aduse behält sich das Recht gemäss Art. 86a ZGB vor, frühestens zehn Jahre nach der Gründung der Stiftung bei der Aufsichtsbehörde eine Zweckän- derung zu beantragen. Vorbehalten bleibt Art. 14 sowie weitere gesetzliche Neuerungen zur Zweckänderung.

 

Gesuchte Einsatzbereiche: 
Administration + Marketing

Ansprechperson(en): 

Standort(e)