Name und Sitz
SARA ADUSE FOUNDATION wird eine selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in der Stadt Zürich/ZH errichtet.
Zweck:
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Die Stiftung bezweckt im Rahmen ihrer gemeinnützigen Förderung die Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) von Kindern, jungen Mädchen und Frauen weltweit. Sie fördert sämtliche damit zusammen- hängenden Aktivitäten wie Informations- und Wissensplattformen, Prävention, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Betroffene.
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Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch:
- Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit in der Schweiz und weltweit zur Thematik der weiblichen Genitalbeschneidung;
- Direkte Unterstützung von betroffenen Kindern, jungen Mädchen und Frauen;
- Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Berufsangeboten für betroffene, junge Mädchen und Frauen zwecks Erreichens ihrer finanziellen Unabhängigkeit;
- Unterstützung von Anlaufstellen im Bereich lösungsorientierter Methoden zur Trauma-Verarbeitung für direkt betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen;
- Aufbau eines Netzwerkes lokaler Mitstreiter*innen, die in der Schweiz und weltweit in ihrer Community Aufklärungsarbeit gegen Mädchenbeschneidung betreiben;
- Aufbau einer digitalen Informationsplattform, um Betroffene, Interessierte wie auch Laien mittels Themenbeiträgen weltweit zu vernetzen und über Themen der FGM/C zu diskutieren.
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Die Stiftung kann im Weiteren Kinder und Jugendliche, die Opfer von physischer und psychischer Gewalt sind oder deren körperliche Integrität gefährdet ist, unterstützen.
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Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung.
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Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für direkt Betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen.
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Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke.
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Die Stiftung kann ihren Zweck erfüllen, indem sie eigene Projekte initiiert und/oder Projekte von Dritten unterstützt.
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Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei. Eine Verpflichtung, alle Wirkungs- kreise zu verfolgen bzw. die Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht.
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Mit Bezug auf die verschiedenen Wirkungsgebiete können sowohl Einzelpersonen un- terstützt als auch Zuwendungen an Organisationen im In- und Ausland ausgerichtet werden, die in entsprechenden gemeinnützigen Fördergebieten tätig sind.
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Die Stifterin Sara Aduse behält sich das Recht gemäss Art. 86a ZGB vor, frühestens zehn Jahre nach der Gründung der Stiftung bei der Aufsichtsbehörde eine Zweckän- derung zu beantragen. Vorbehalten bleibt Art. 14 sowie weitere gesetzliche Neuerungen zur Zweckänderung.