Nach einer Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht legt das Amt für Justiz und Gemeinden (AJG) fest, wo die Strafe oder Massnahme verbüsst werden muss und ist zuständig für die Fallführung. Sie können sich an das AJG wenden, wenn Sie eine alternative Vollzugsform wünschen (Gemeinnützige Arbeit, Halbgefangenschaft, Electronic Monitoring). Das AJG entscheidet auch darüber, wann und ob eine bedingte Entlassung möglich ist und ist zuständig für die Bewährungshilfe.
Der Bewährungsdienst des Kantons Schaffhausen ist dem Amt für Justiz und Gemeinden des Kantons Schaffhausen unterstellt. Der Bewährungsdienst ist für den gefängnisinternen Sozialdienst im Kantonalgefängnis Schaffhausen zuständig, welche wiederum die Koordination der freiwilligen Mitarbeiter übernimmt.