Für die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (nachfolgend Flüchtlinge genannt) zeichnet sich in Schaffhausen in erster Linie das kantonale Sozialamt verantwortlich. Die Flüchtlinge wohnen in der Regel in Kollektivunterkünften. Diese Unterbringungsform bietet nur beschränkt Möglichkeiten, mit Menschen Kontakte zu knüpfen, die bereits länger hier leben. Dabei wären solche Kontakte äusserst hilfreich, sich in der neuen Heimat einzuleben. Deshalb unterstützt das Sozialamt die Unterbringung von Flüchtlingen in Privathaushalten. Die Gastgeber/innen leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Integration der aufgenommenen Personen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Zusammenleben für alle Beteiligten eine spannende und horizonterweiternde Erfahrung ist. Die Gastgeber/innen sowie die Flüchtlinge werden vom kantonalen Sozialamt begleitet.
Anforderungen an die privaten Gastgeber/innen:
• Passender Wohnraum (abschliessbare private Räume, Nutzung von Gemeinschaftsräumen)
• Der Wohnraum sollte mindestens während 6 Monaten verfügbar sein
• Akzeptanz der Rahmenbedingungen
• Bereitschaft und Offenheit, sich mit den Flüchtlingen auseinanderzusetzen und sie zu begleiten